AGB

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GreenAutarky GmbH und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

Der Vertrag über den Kauf von Hardware, die Erbringung von IT-Serviceleistungen für das Wärmemanagement kommt jeweils durch die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge zustande.

Bei Abruf weiterer Leistungen wird eine Auftragsbestätigung erstellt.

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragsparteien ergeben sich im übrigen aus den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsgegenstand

3. Allgemeine Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer entwickelt Softwareprodukte zum Monitoring, dem Steuern und der Regelung von Heizungsthermostaten und anderer Smart-Home-Produkte, die vom Auftraggeber oder deren Mieter genutzt werden können.

Die für die Nutzung der Software erforderliche Hardware wird durch den Auftragnehmer an den Auftragnehmer veräußert oder per Mietkauf überlassen, installiert und gewartet.

Daneben erbringt der Auftragnehmer verschiedene Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Soft- und Hardware. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Inanspruchnahme der Leistungen und stellt ihm hierfür Ansprechpartner sowie Bedienungsanleitungen zur Verfügung.

4. Gegenstand der Lieferung

Der Anbieter liefert dem Kunden ein Gerät (KI Immobilien Butler), Smarte Thermostate und Sensoren, die für die lokale Datenverarbeitung und Steuerung ausgelegt sind und nach Bedarf mit Cloud-Diensten in Deutschland kommunizieren können.

Der Lieferumfang umfasst die spezifizierte Hardware, vorinstallierte Software sowie gegebenenfalls mitgeliefertes Zubehör (z. B. Netzteile, Kabel). Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Komponenten ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung.

5. Funktionale Leistungsmerkmale

Das KI-Immobilien-Butler  ist fähig, lokale Berechnungen und Datenverarbeitung durchzuführen, ohne Personenbezogene Daten in die Cloud zu senden.

Das Gerät wird über lokale Netze wie ZIGBEE mit anderen Komponenten vernetzt.

Die KI-Geräte verfügen über sichere Kommunikationsschnittstellen zur Cloud, beispielsweise über Ethernet, WLAN oder Mobilfunk.

Der Anbieter garantiert keine Kompatibilität mit Drittanbieter-Cloud-Diensten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

6. Nutzungsbedingungen und -einschränkungen

Der Kunde ist für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Nutzung der KI-Geräte verantwortlich, insbesondere für eine stabile Netzwerkverbindung und Stromversorgung.

Eine Nutzung außerhalb der vorgesehenen Einsatzgebiete oder durch Manipulation der Software ist untersagt und kann zum Verlust von Garantieansprüchen führen.

Der Kunde darf keine unautorisierten Änderungen an der vorinstallierten Software vornehmen oder Sicherheitsmechanismen umgehen.

7. Cloud-Integration und Datenverarbeitung

Das KI-Gerät ist für die lokale Datenverarbeitung und Synchronisation und Kommunikation mit der Cloud nach Bedarf konzipiert, wobei Art und Umfang der Datenübertragung durch den Kunden konfiguriert werden können.Die Nutzung von Cloud-Diensten setzt gegebenenfalls ein separates Abonnement oder eine vertragliche Vereinbarung mit einem Drittanbieter voraus. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen der Cloud-Dienste.

Der Anbieter implementiert angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten.

8. Wartung, Updates und Support

Der Anbieter stellt regelmäßig Firmware- und Software-Updates zur Verfügung und aktualisiert das KI-Gerät automatisch.

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Geräte bei Übergabe frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.Keine Haftung wird übernommen für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht autorisierte Software-Änderungen oder äußere Einwirkungen verursacht wurden.

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen der Cloud-Dienste sowie für Datenverluste infolge fehlerhafter Nutzung oder Konfiguration durch den Kunden.

10. Lieferung

Die Hardware wird durch den Auftragnehmer zur angegebenen Anschrift (Haustür) geliefert.

11. Installation

Installation wird durch zertifiziertes und geschultes Personal durchgeführt.

12. Leistungsstörungen

Sofern es ein technisches Problem mit der von GreenAutarky veräußerten Hardware gibt, wird GreenAutarky zunächst versuchen, dieses Problem mittels Fernwartung zu lösen. Ist das Problem so nicht lösbar, kann GreenAutarky eine Lösung vor Ort versuchen, gelingt diese nicht, wird die betroffene Hardware von GreenAutarky ausgetauscht.‍

13. Beschreibung der Leistung

GreenAutarky liefert KI Immobilien Butler als zentrale Steuerung und diversen Sensoren und Aktoren, die durch das KI-Gerät gesteuert werden.

Auf dem KI-Gerät läuft die Software der GreenAutarky, die gegebenfalls auf weitere Open Source Lösungen basieren können.  

Auf der optionalen Nutzer App läuft die Software der GreenAutarky, um den Nutzer mit KI-Gerät zu vernetzen.

Das KI-Gerät übernimmt die Datenerfassung und Steuerung der lokalen Geräte. 

KI-Immobilien-Butler ist über das Internet mit den Cloud-Diensten der GreenAutarky GmbH (VCloud) vernetzt. VCloud läuft auf einem deutschen Server mit maximaler Sicherheit und Verfügbarkeit.

VCloud steuert die Software-Updates on KI-Geräten 

14. Nutzungsumfang und -rechte

Eine physische Überlassung der Software an den Auftraggeber erfolgt nicht.

Der Auftraggeber darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Auftraggeber ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

15. Störungen, Service-Levels, Support

Bei Fragen und Problemen wendet sich der Auftraggeber an das Ticketing System über contact@greenautarky.com.

Der Auftraggeber hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9 Uhr und 17 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

Schwerwiegende Störungen:
Die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich. In diesem Fall wird der Auftragnehmer auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 8 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

Sonstige erhebliche Störungen:
Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen, werden spätestens binnen 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

16. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Einsatz von Subunternehmen: Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Teile der ihm obliegenden Leistungen auf Subunternehmer zu übertragen, sofern keine datenschutzrelevanten Aspekte vorliegen sollten.

Auftragsnehmer kann die KI-Lösung selbst nutzen oder seinen Mieter(ine)n zur Verfügung stellen. Sofern Dritte als Nutzer gelten, erhalten Sie für deren Nutzer App einen eigenen Zugang. Nur der Nutzer hat Zugang zu dem KI-Gerät in eigenem Wohnraum. Die Personenbezogenen Daten werden auf Nutzer Datenkarte gespeichert. Diese Daten gehören ausdrücklich dem Nutzer. Der Nutzer hat das Recht diese Daten mitzunehmen.      

17. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, damit GreenAutarky die vereinbarten Leistungen rechtzeitig beginnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchführen kann. Insbesondere verpflichtet er sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Dokumente rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer Störungen der Software, Störungen an der Hardware sowie jegliche Probleme im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch GreenAutarky mitzuteilen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit den verkauften unverzüglich mitzuteilen.

18. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und dessen Anlage(n). Der Auftragnehmer erstellt für alle Lieferungen und Leistungen Rechnungen, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes genügen.

Bei Beginn oder Ende der Zahlungspflicht während eines laufenden Monats ist eine anteilige, nach Tagen berechnete, Gebühr zu bezahlen.

19. Preisanpassung

Die Höhe der Leistungspaket-Gebühr ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Vertragsbeginn fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Preisanpassung nach VPI (Verbraucher Preis Index) vorzunehmen, die 5% des aktuellen Preises nicht überschreiten darf. Eine erneute Preisanpassung kann frühestens nach Ablauf eines weiteren Jahres verlangt werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich über geplante Preisanpassungen zu informieren.

20. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung nach dem vorgehenden Absatz haftet der Auftraggeber bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für einen Schaden des Auftraggebers, soweit dieser dadurch verhindert oder vermindert hätte werden können, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Störungen und Problemen, nachgekommen wäre. Soweit ein Ausfall oder Mangel innerhalb der vorgesehenen Servicezeit behoben wird, ist ein hieraus resultierender Schaden nicht ersatzfähig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Nutzung der Software keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der Software gegen den Lizenznehmer geltend gemacht werden, es sei denn, die Nutzung erfolgte unter Verstoß gegen diesen Vertrag. Dies schließt die Freistellung von etwaigen Rechtsanwalts- und anderen Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe ein. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

GreenAutarky GmbH sendet keine Personenbezogene Nutzer Daten in die Cloud. Damit sichert das Unternehmen hohe Datenschutz für den Eigentümer. Die Gebäude spezifische Daten, wie z.B. hydraulischer Abgleich, werden über die Cloud durchgeführt.   

21. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

GreenAutarky GmbH